Dritte Meldung
Die Bemühungen, die Diskriminierung von Behinderten möglichst zu vermeiden, haben zu einem weiteren Erfolg geführt:
Mit 01.01.2006 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten mit dem Ziel, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern. Allfällige Interessensgegensätze sollen einvernehmlich ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck ist der Einsatz von Mediation anzubieten (siehe § 15 Abs 2 BGStG).
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